08.07.2020
Pflanzen reisen innerhalb der Europäischen Union nur noch mit Reisepass
Der neu eingeführte Pflanzengesundheitspass macht die Handelskette nachverfolgbar
Nicht nur Touristen, auch Pflanzen müssen bei Reisen
innerhalb der EU nun einen Pass vorweisen. Seit Dezember 2019 gilt diese
Pflicht auch für Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für
Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten. Zu erkennen sind diese Pässe
an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant
Passport“. Aufmerksamen Verbraucherinnen und Verbrauchern dürften beim
Kauf von Pflanzen in jüngster Zeit die kleinen Etiketten aufgefallen sein.
Allerdings sind die ablesbaren Informationen auf dem Pflanzenpass an
Kontrolleure und Behörden gerichtet. Über sie kann der Weg des Produktes
durch die EU bis zum Ursprungsland und zum Erzeugerunternehmen
nachverfolgt werden. Beim Pflanzenkauf über Internet- oder Versandhandel
muss der Pass die Ware bis zum privaten Käufer begleiten. Ansonsten ist er
lediglich für Transporte innerhalb der grünen Branche relevant.
Nur Pflanzen, die unter pflanzengesundheitlichen Aspekten untersucht und
an denen keine Schädlinge festgestellt worden sind, erhalten den
Pflanzenpass. Im Fokus stehen dabei Schädlinge, die in der EU nicht
heimisch sind oder potenziell große Schäden an Pflanzen verursachen. Dazu
zählen beispielsweise Insekten wie der Asiatische Laubholzbockkäfer, der
auch gesunde Laubbäume befällt, oder Xylella fastidiosa, das
Feuerbakterium, das in Süditalien dem Olivenanbau bereits schwer zugesetzt
hat. Die Passpflicht soll verhindern, dass solche Schädlinge aus fernen
Ländern in die EU eingeschleppt werden und sich ausbreiten können. Kommt
es zum Befall in der Handelskette, lassen sich mithilfe des Passes weitere
Befallsherde identifizieren und frühzeitig bekämpfen. Mit dem botanischen
Namen der Pflanze und der Angabe des Herkunftslands bietet der
Pflanzenpass aber auch für Privatkunden interessante Informationen.
Hintergrund:
Pflanzenschädlinge können durch den weltweiten Handel und Tourismus –
oftmals unbemerkt – um die Welt zu reisen. So gelangen Insekten,
Bakterien, Viren, Fadenwürmer oder auch Pilze aus fernen Ländern in die
Europäische Union und nach Deutschland. Finden die Schadorganismen hier
optimale Lebensbedingungen vor, können sie sich stark vermehren,
ausbreiten und oftmals große ökologische und ökonomische Schäden
anrichten. Das Internationale Jahr der Pflanzengesundheit 2020 soll auf
diese weltweite Problematik aufmerksam machen. Auch Privatpersonen können
einen Beitrag leisten: Oftmals entdecken etwa Klein- und Hobbygärtner oder
andere interessierte Bürger als erste einen eingeschleppten Schädling in
ihrem Umfeld oder an zugekauften Pflanzen. Ein solcher Fund muss umgehend
dem zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes gemeldet werden.
Link: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/ansprechpartner.html
Das Pendant zum Pflanzenpass in der EU ist im internationalen Handel das
Pflanzengesundheitszeugnis. Im Internet werden häufig exotische Pflanzen
ohne Pflanzengesundheitszeugnis angeboten, obwohl Pflanzen aus Ländern
außerhalb der EU ein solches Zeugnis zwingend benötigen. Pass und Zeugnis
stellen sicher, dass nur gesunde, nicht befallene Pflanzen versendet
werden. Daher sollten Verbraucher bei Bestellungen im Internet auf das
Herkunftsland der Pflanzen und Pflanzenprodukte achten. Zudem ist es
sinnvoll, sich im Vorfeld über die jeweils gültigen Einfuhrbestimmungen zu
informieren. In einem kurzen, leicht verständlichen Animations-Video zeigt
das Julius Kühn-Institut (JKI), worauf beim Pflanzenkauf im Internet
geachtet werden sollte: https://www.youtube.com/watch?v=fxAf-ZGmNP0
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.youtube.com/watch?v=fxAf-ZGmNP0 Animationsvideo zum Kauf von Pflanzen im Internet
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
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